Genau genommen sind wir Tapeten- und Rostentferner, Verputzer, Grundierer, Tapezierer, Lackierer und Lasierer, Bodenleger, Wandgestalter, Entsorger, Renovierer, Schreiner, Möbelrücker, Trockenbauer, Künstler, Fassadenstürmer, Schimmel-, Sockel- und Kellersanierer, Anstreicher und stets auch Ideengeber, Farbgestalter, Berater und Problemlöser.
Ob Kleinaufträge oder größere Projekte, Privat- oder Geschäftsräume, Neubau, Sanierung oder Renovierung, drinnen oder draußen, anspruchsvoll oder einfach - wir mögen zufriedene Kunden, die sich ebenso über das Ergebnis freuen wie wir.
... darauf können Sie sich stets verlassen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gerne schauen wir uns Ihr Vorhaben an, beraten ausführlich und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Ihr Malermeister Markus Schmidt & Team
Bonn | Wachtberg-Pech, Februar 2023
Materialien wie Tapeten, Farben & Lacke, Grundierungen & Verputze, Bodenbeläge oder Dämmungen beziehen wir ausschließlich aus dem Maler-Fachhandel wie z.B.SCHLAU in Bonn-Beuel oder der Malereinkaufsgenossenschaft in Bonn. Dies garantiert beste Ergebnisse, eine hohe Lebensdauer und ein problemloses, zügiges Verarbeiten. Der Endpreis reduziert sich; Reklamationen sind nahezu ausgeschlossen.
Bedenken und Risiken, insbesondere in den Bereichen Unterputz und Untergründe, werden von uns vorab mitgeteilt. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Erwartungen zu 100% erfüllt werden.
Wir erstellen Angebote und keine Kostenvoranschläge. Somit entspricht die Angebotssumme der Rechnungssumme. Ausnahmen hiervon ergeben sich durch gewünschte Mehrarbeiten bei der Ausführung, bei zutreffenden Bedenken oder bei Unvorhersehbarem. Unsere Angebote sind grundsätzlich kostenfrei.
Aufwendungen für Handwerkerarbeiten zu Renovierungs- und Modernisierungszwecken im eigenen Haushalt sind nach § 35a ESTG im Rahmen des Steuerbescheides mit einem Abzug von der tariflichen Einkommensteuer begünstigt: 20 % der Bruttokosten (maximal € 1.200,-) werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten, also die Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten – mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln – werden nicht vom Fiskus bezuschusst. Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn die Rechnung an den Handwerker (pünktlich :-) überwiesen wurde.